Registrierungspflicht für Drohnen in Europa kommt

Gesetzte - Recht und Ordnung

Die EU-Mitgliedsstaaten und das Europaparlament haben sich über einheitliche Richtlinen für Piloten und Multikopter beraten und eine EU-Regelung ausgearbeitet. So ist es nun geplant, dass Drohnen ab einem Startgewicht von 250 Gramm künftig formell zugelassen werden müssen. Damit wird das Kopter-Nummernschild kommen, welches es als digitale Nummerntafel am Kopter angebracht werden muss. Über diese Nummerntafel kann die Polizei dann den Besitzer der Drohne und alle weiteren relevanten Daten wie die Zertifizierungen des Piloten, Verwendungsart der Drohne etc. per App eindeutig und unkompliziert ermitteln. Neben der Registrierung des Multikopters muss sich dann somit auch der Pilot registrieren lassen.

Die neue EU-Regelung für Drohnen und Piloten muss noch formell von dem Europaparlament und den Mitgliedsstaaten bestätig werden, bevor diese in Kraft treten kann. Tritt diese EU-Regelung für Drohnen und Piloten in Kraft, wird dies einige Neuerungen für die junge Drohnenverordnung in Deutschland bedeuten. Einige Punkte sind zu überarbeiten oder werden durch die Neuregelung ersetzt. Was dies für Inhaber eines Kenntnisnachweis bedeutet ist noch offen.

In den FPV Communities auf Facebook und in den Foren findet man bereits einige Bauprojekte zu FPV-Racer unter 250 Gramm Startgewicht.


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